Als sektoraler Heilpraktiker (Heilpraktiker begrenzt auf das Gebiet der Physiotherapie) ist es mir erlaubt, anstelle des Arztes den Patientenerstkontakt zu übernehmen. Das bedeutet, dass Sie keine Überweisung durch einen Arzt in Form eines Rezeptes benötigen, um Physiotherapie zu erhalten. Damit bin ich im Gegensatz zu einem normalen Physiotherapeuten berechtigt, Diagnosen zu stellen und eigenverantwortlich im Rahmen der physiotherapeutischen Maßnahmen zu therapieren und in Funktion meines sektoralen Heilpraktikers nach der Gebührenverordnung der Heilpraktiker abzurechnen. Diese Rechnung wird von jeder Kasse, welche Heilpraktikerleistungen zahlt, in der Regel wiedererstattet.
Welche Kassen zahlen Heilpraktikerleistungen?
Beihilfe-Versicherte – In der Regel werden allen Beihilfe Patienten diese Leistungen erstattet.
Privatversicherte – Hier kommt es auf Ihren Vertrag an, ob Sie diese mitversichert haben.
Gesetzlichversicherte mit Heilpraktiker-Zusatzversicherung – Heilpraktiker-Leistungen sind oft in Kombination mit Brillen-, Zahn- oder Krankenhaustagesgeld-Zusatzversicherungen enthalten!
Fazit
Sie dürfen natürlich auch gerne weiterhin mit einem normalen Rezept zu mir in die Praxis kommen. Die Behandlung unterscheidet sich lediglich darin, dass man frei in der zeitlichen Gestaltung der Therapie ist und so z.B. zu Beginn dem Befund mehr Zeit einräumen kann.